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Blumen für Straßburg, Wecker für Karlsruhe

Etappe Sersheim - Mühlacker: Trennungsväter aus Bayern und Eltern aus Karlsruhe auf einem "Langen Marsch"

"Mit Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren wird bestraft, wer ein Kind einem Elternteil entzieht", steht in Paragraf 235 des Strafgesetzbuches. Stellvertretend für Eltern und vor allem Väter, die ihre Kinder seit Monaten oder Jahren nicht gesehen haben, sind Günter Mühlbauer und Heinrich Schwarzmayr aus Bayern auf einem 500 Kilometer langen Fuß-Protestmarsch von Regensburg nach Straßburg zum Europäischen Gerichtshof. Sie vertreten die Organisationen "Vatermorgana e.V." und "Trennungsväter e.V." mit zusammen rund 150 Mitgliedern.

An diesem Wochenende führt eine ihrer 25 Wochenend-Etappen von Sersheim über Illingen nach Mühlacker. Auf der Reise bis Karlsruhe begleiten sie ab hier auch Ingrid und Gregor S***** von der Karlsruher Elterninitiative, wo sich 30 Eltern zusammengefunden haben, die ihre Rechte vom Staat eingeschränkt sehen.

Mit Weckerrasseln werden die von ihren Kindern getrennten Eltern in Karlsruhe bei den Verfassungsrichtern ein Bewusstsein für ihre verzweifelte Lage wecken. In Straßburg wollen sie sich am 10. Dezember -dem "Tag der Menschenrechte" - bei den Richtern mit Blumen für ein Urteil bedanken, das nach ihrer Ansicht im Widerspruch zur deutschen Rechtsprechung steht. Denn die Straßburger Europarichter haben festgelegt, dass beiden Elternteilen regelmäßiger Umgang mit ihren Kindern zusteht. In Deutschland wird meist Vätern, wenn die Mütter sich von ihnen belästigt fühlen, nahezu jeder Umgang mit ihren Kindern verwehrt oder sehr stark eingeschränkt.

"Zehn Mal hätte ich unter Aufsicht eines Sozialpädagogen meine Kinder sehen dürfen. Die Mutter hat die Kinder aber nur zu einem Termin abgeliefert. Der Pädagoge bekommt sein Geld für 10 Treffen, der Mutter geschieht nichts", beklagt sich Heinrich Schwarzmayr. Seine dreijährige Tochter hat er das erste Mal in diesem Jahr gesehen - für eine Stunde. Günter Mühlbauer hat seine zwei Kinder im Alter von dreieinhalb und viereinhalb Jahren in den letzen drei Jahren gerade mal 25 Stunden lang treffen können.

Bei S*****s geht es nicht um Kleinkinder: Ihre Tochter hatte mit 14, um eine Zuweisung des Sorgerechts an den Vater zu erreichen, einen halbherzigen Selbstmordversuch begangen. Aus der Psychiatrie in Karlsruhe hätte sie nach einer Woche genesen entlassen werden können - doch man hat sie in eine Wohngruppe nach Bremen verlegt und den Eltern ein Jahr lang verschwiegen, wo sie ist. Ihre Tochter verbringt schon vier Jahre getrennt von den Eltern ihre Zeit in der Psychiatrie. "Wir mussten selbst herausfinden wo sie ist. Während man uns sagt, dass unsere Tochter nicht zu uns will erfahren wir über andere Kanäle, dass sie zu uns zurück will. Man lässt sie aber nicht", sagt Ingrid S*****.

"Uns geht es um die Kinder", erklärt Heinrich Schwarzmayr und rechnet nicht nur vor, dass das Abschirmen der Kinder von ihren Eltern reichlich Steuergelder kostet. Er legt auch psychologische Gutachten vor, dass die gesundheitlichen Folgen bei den betroffenen Kindern und ausgegrenzten Eltern erheblich sind. Die Trennungsväter und Trennungseltern wünschen sich nur eins: Dass die staatlichen Stellen das umsetzen, was auch in der UN-Kinderschutzkonvention steht: "Das Recht (...) des Kindes auf regelmäßige, persönliche und unmittelbare Kontakte zu beiden Elternteilen ist zu achten.

http://www.trennungsvaeter.de


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