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Scheidungs-Fehde vor dem Amtsgericht

Freispruch wegen Diebstahls - Belastungszeugen droht Meineidprozess

von Oliver Gassner

Wenn sich im Zuge einer Scheidung ein Ehepartner aus dem gemeinsamen Vermögen ungefragt "bedient", dann regelt man so etwas normalerweise im Zivilverfahren und findet einen Ausgleich. Nicht so bei Familie S. Bei der Trennung hatte Frau Resa S. einen Mercedes A-Klasse, den sie nur wenige Tage zuvor zumindest ihrer Ansicht nach zum 50. Geburtstag bekommen hatte, mitgenommen. Der Mann wollte von einem Geschenk nichts wissen und erstattete Diebstahlsanzeige. Sie jedoch versicherte später an Eides statt, dass es sich um ein Geschenk gehandelt hatte.

Und dieser Diebstahl und die falsche eidesstattliche Versicherung wurden vor dem Amtsgericht Vaihingen verhandelt. Beim ersten Termin Ende November hatte sich schon abgezeichnet, dass nicht alle Zeugen die Sache so sahen, wie Herr S. Es sei immer wieder davon die Rede gewesen, dass der Mercedes ein Geburtstagsgeschenk sei und dass der alte Nissan, den Resa S. fuhr, an deren Tochter gehen solle. Herr S. stritt nicht nur das Geschenk ab sondern auch, dass er bei der Übergabe des alten Autos an seine Stieftochter anwesend gewesen sei.

Zusätzlich kompliziert wurde der Fall, weil das Auto plötzlich verschwand und von Arslan K. verkauft wurde - und der war im Besitz des Fahrzeugbriefes. Weder Herr noch Frau S. wollten von dem Verkauf etwas gewusst haben und Herr S. gab an, seine damalige Lebensgefährtin und jetzige Frau habe Fahrzeugschein und -brief per Post an Resa S. geschickt. Frau S.-Zwo bestätigte das, Frau S-Eins sagte, sie habe den Brief nie bekommen. Der gemeinsame Bekannte Arslan K. war bisher zu Gerichtsterminen nicht erschienen, deshalb wurde er diesmal von der Polizei abgeholt. Von ihm erhielt das Gericht dann auch entscheidenden Aufschluss: Herr S. habe ihm den Brief und das Auto übergeben und ihn gebeten, es zu verkaufen. Die über 30.000 Mark seien auf das Konto von Arslan K. eingezahlt worden und er habe das Geld verbraucht. Herr S. habe ihm vorgeschlagen, den Betrag in Raten zurückzuzahlen, sich jedoch seitdem nicht mehr gemeldet. Arslan K. hatte aber die selbe Geschichte auch schon anders dargestellt: Damals sollte Resa S. die Auftraggeberin gewesen sein. Das sei fasch gewesen, diese Geschichte sei nun die Wahrheit, versicherte Arslan K: "Ich saß kürzlich 61 Tage lang in Untersuchungshaft, weil ich vor Gericht die Wahrheit gesagt hatte. Ich weiß jetzt, wie es ist, wenn man unschuldig ist und darunter leiden muss. Das hat Resa nicht verdient, ich kenne sie seit ich ein Kind bin und sie hat nie schlecht über mich geredet."

Doch Arslan K. war nicht der einzige Zeuge, der die Angaben von Herrn S. in ein anderes Licht setze. Ein Versicherungsvertreter berichtete, dass schon über zwei Wochen vor der Übergabe des Autos die Übernahme der Versicherung für den Nissan von der Stieftochter in die Wege geleitet worden war. Ein Bekannter der Stieftochter konnte beeiden, dass Herr S. bei der Übergabe des alten Nissan an die Tochter entgegen seiner Aussagen eben doch dabei war.

Das Schlusswort des Staatsanwaltes nahm dem Verteidiger einiges an Arbeit ab und plädierte - im Zweifel für die Angeklagte - auf Freispruch von Diebstahl und Meineid, denn Resa S. hatte davon ausgehen können, dass es ein Geschenk war. Doch für die Zeugen der Anklage kam es dick: "Wir lassen uns nicht anlügen, denn das hat Herr S. offensichtlich getan. Gegen ihn und eventuell auch gegen seine jetzige Frau wird die Staatsanwaltschaft wegen uneidlicher Falschaussage ein Verfahren einleiten." Darauf stehen mindestens 3 Monate - und Herr S. ist bereits vorbestraft und kam bisher mit einer Bewährungsstrafe davon. Die anwesende jetzige Frau S. nahm diese Ankündigung nicht nur gelassen sondern sogar lächelnd auf. Der Verteidiger deutete zudem an, dass Herrn S. ein Verfahren wegen Prozessbetrugs drohen könnte, denn im Zivilprozess um eine Schadenersatzzahlung für das verschwundene Auto hatte er nichts davon verlauten lassen, dass das Auto in seinem Auftrag verkauft worden sei.

Für Resa S. endete der Tag zufriedenstellend, auch wenn ihr zum Lächeln nicht mehr zumute war: Sie wurde freigesprochen, wobei der Richter andeutete, dass es ein Freispruch wegen begründeter Zweifel an ihrer Schuld sei und nicht einer wegen erwiesener Unschuld.


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